Der Werkstattplan basiert auf der Ausführungsplanung, welche hauptsächlich der Herstellung bzw. Vorfertigung von Bauteilen und Bauelementen dient. Diese vorgefertigten Teile und Elemente werden auf der Baustelle montiert.
Das Ergebnis dieser Werkstattplanung wird Werkstattplan oder auch Werkstattzeichnung (inkl. Stück- und Montagelisten) genannt.
Typische Beispiele für eine notwendige Werkstattplanung sind die Produktion von Betonfertigteilen in sog. Fertigteilwerken oder die Herstellung von Stahlbauteilen, aus denen später ein Stahlbau errichtet wird.
Da spezifische Kenntnisse der Fertigungsanlagen sowie der Fertigungsprozesse notwendig sind, wird die Werkstattplanung in der Regel durch die ausführenden Unternehmen erstellt.
Die Werkstattpläne müssen oftmals durch den Bauherren freigegeben werden.